Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1. Allgemeines
Unsere Angebote erfolgen stets freibleibend. Mit der Erteilung des Auftrages
werden unsere Lieferungs- und Zahlungsbedingungen unwiderruflich Bestandteil
des Kaufvertrages. Abweichungen von den nachstehenden Bedingungen sowie
Einkaufsbedingungen des Bestellers sind für uns nur dann gültig, wenn sie von
uns schriftlich bestätigt worden sind. Der Besteller ist an seine Bestellung
vier Wochen gebunden. Werden von uns telefonische, telegrafische oder gefaxte Aufträge
entgegengenommen, so tragen die Gefahr und die Kosten der Auftraggeber.
Aufträge oder Bestellungen werden erst durch unsere schriftliche Bestätigung
rechtsverbindlich.
Hinweis zur Betriebserlaubnis
1. Wir sind auf die Motoroptimierung von Fahrzeugen durch Erhöhung der Wirtschaftlichkeit und Leistung von Motoren spezialisiert. Sofern durch uns im Rahmen unserer Leistungen Eingriffe in die Motorsteuerung oder in sonstiger Weise in Motoren erfolgen, kann hierdurch die Betriebserlaubnis der von uns bearbeiteten Fahrzeuge erlöschen.
Wir weisen unsere Kunden auf diesen Umstand hin, auf Wunsch des Kunden usw. bieten wir entsprechende Einholung von Genehmigungen an.
Es ist jedoch ausschließlich Aufgabe der Kunden, sich über die Genehmigungspflichtigkeit unserer Leistungen vorab bei den entsprechenden Stellen zu informieren und dort gegebenenfalls die erforderlichen Genehmigungen einzuholen. Für das Bestehen der Betriebserlaubnis an den von uns bearbeiteten Fahrzeugen und den hieraus resultierenden Folgen aus dem Erlöschen der Betriebserlaubnis übernehmen wir keine Haftung.
§ 2. Preise
Preise für Versandartikel gelten netto ab Sinzing, zuzüglich Verpackungs- und
Versandkosten sowie der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Maßgebend sind die am Tage
des Vertragsabschlusses gültigen Preise. Bei Fahrzeugumbauten gelten die
Angebotspreise inkl. Einbau und Bereitstellung und Lieferung der entsprechenden
Teile plus der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Liegen zwischen Vertragsabschluss
und Liefertermin mehr als vier Monate, gilt der am Tag der Lieferung bzw. des
Fahrzeugumbaues gültige Listenpreis.
§ 3. Lieferung
Liefer- und Fahrzeugumbautermine sowie deren Fristen sind unverbindlich. Höhere
Gewalt, Betriebs oder Verkehrsstörungen, Mangel an Rohstoffen und
Vorerzeugnissen, Streik oder ähnliche Umstände, welche die Ausführung
übernommener Aufträge nicht ermöglichen oder im hohen Maße erschweren,
entbinden uns in jedem Fall von der Einhaltung von Lieferfristen und geben dem
Käufer kein Recht auf Schadenersatz oder Vertragsrücktritt. Konstruktions- oder
Form- Änderungen sowie Änderungen des Liefer- sowie Umbauumfanges bleiben
vorbehalten, sofern das Produkt oder das Ergebnis des Fahrzeugumbaues nicht
erheblich geändert werden.
§ 4. Versand
Der Versand erfolgt stets auf Gefahr und Rechnung des Empfängers. Sofern keine
anderen Vereinbarungen getroffen werden, bleibt uns die Auswahl der Versandart
vorbehalten.
§ 5. Abnahme
Mit der Übernahme gelten das Fahrzeug und/oder die Teile als abgenommen und
ordnungsgemäß geliefert. Erfolgt die Übernahme in unserem Betrieb, so kommt der
Käufer mit der Abnahme in Verzug, wenn er nicht innerhalb von acht Tagen nach
Meldung der Fertigstellung und Aushändigung der vorläufigen oder endgültigen
Rechnung das Fahrzeug oder Teile gegen Begleichung der Rechnung abholt. Wird
ein Fahrzeug nach Ablauf der vorgenannten Frist nicht abgeholt, behalten wir
uns vor, als Standgeld die ortsübliche Einstellgebühr für tageweise
eingestellte Fahrzeuge zu berechnen. Für den Rechnungsbetrag erheben wir
Verzugszinsen von 3% über dem Diskontsatz der Deutschen Bundesbank. Bleibt der
Käufer nach Anzeige der Bereitstellung mit der Übernahme des Kaufgegenstandes
oder Erfüllung seiner Zahlungsverpflichtungen länger als 8 Tage in Rückstand,
so sind wir nach Setzung einer Nachfrist von weiteren 8 Tagen berechtigt, vom
Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.
Anspruch auf Schadensersatz besteht auch dann, wenn der Käufer in der Zeit von
der Bereitstellung bis zur Auslieferung vom Kaufvertrag zurücktritt. Die Höhe
des Schadenersatzes beträgt in allen Fällen 20% des Kaufpreises.
§ 6. Beanstandungen
Der Käufer hat den Kaufgegenstand bei Erhalt zu prüfen und etwaige
Beanstandungen sofort bei Übernahme oder bei Sendungen innerhalb von 8 Tagen nach
Empfang schriftlich geltend zu machen. Ausgeschlossen sind spätere
Beanstandungen, es sei denn, dass vom Käufer innerhalb der gesetzlichen Frist
nach Übernahme oder Empfang der Nachweis nicht erkennbarer Arbeits-, Material-
oder Konstruktionsfehler erbracht wird. Beanstandungen müssen in jedem Fall
unter genauer Bezeichnung der Mängel schriftlich erfolgen. Bei Erhalt einer
schon äußerlich beschädigten Sendung muss Ersatz unter Beifügung eines
postalischen oder bahnüblichen Protokolls beantragt werden.
§ 7. Gewährleistung
Wir übernehmen für die Ordnungsmäßigkeit der von uns gelieferten und
eingebauten Teile sowie der von uns durchgeführten Arbeiten eine Gewährleistung
für die Dauer von 12 Monaten ab dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme bzw. der
Auslieferung an den Käufer oder für höchstens 20.000 km Laufstrecke des
Fahrzeuges; ausgeschlossen sind grundsätzlich alle Schäden, die durch den
Einbau unserer Teile bzw. durch Motorleistungssteigerungen an irgend welchen
anderen Teilen des Fahrzeugs entstehen. Die Gewährleistung geht nicht über
diejenige Leistung hinaus, die wir im Gewährleistungsfall von unseren
Vorlieferanten erstattet bekommen, Folgekosten sind stets ausgeschlossen. Sie
erfolgt nach der Wahl in unseren Werkstätten durch kostenlosen Ersatz oder kostenlose
Nachbesserung der Teile oder der Arbeiten, die von uns als „fehlerhaft“
anerkannt worden sind. Ersetzte Teile werden unser Eigentum. Für die bei der
Nachbesserung eingebauten Teile wird bis zum Ablauf der Gewährleistungsfrist
des Kaufgegenstandes Gewähr aufgrund des Kaufvertrages geleistet. Der Käufer
hat den Fehler unverzüglich bei uns schriftlich anzuzeigen. Nach Feststellung
eines Fehlers ist uns unverzüglich Gelegenheit zur Nachbesserung zu geben. Wenn
ein Fehler, für den ein Gewährleistungsanspruch besteht, außerhalb unserer
Werkstätten behoben werden soll, muss vor Beginn der Arbeiten unsere Zustimmung
eingeholt werden. Der Käufer hat gegenüber dem fremden Betrieb wenn nicht
vorher etwas anderes vereinbart worden ist in Vorlage zu treten, und bei uns
unter Einreichung aller Rechnungsunterlagen über zwischenzeitlich durchgeführte
Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten sowie der fehlerhaften Teile einen
schriftlichen Gewährleistungsantrag zu stellen. Wenn der Fehler nicht beseitigt
werden kann oder weitere Nachbesserungen unzumutbar sind, kann der Käufer
anstelle der Nachbesserung Wandlung oder Minderung beantragen. Ein Anspruch auf
Ersatzlieferung besteht nicht. Wir behalten uns das Recht vor, in besonderen
Fällen das Fahrzeug in unsere, dem Fahrzeugstandort nächstgelegene, Werkstatt
zur Nachbesserung zu überführen. Gewährleistungsverpflichtungen bestehen nicht,
wenn der aufgetretene Fehler in ursächlichem Zusammenhang damit steht, dass ein
Fehler nicht unverzüglich angezeigt und Gelegenheit zur Nachbesserung gegeben
worden ist, die Wartungsvorschriften des Herstellers und unsere für das
Fahrzeug zusätzlich festgelegten besonderen Betriebs und Wartungshinweise nicht
beachtet worden sind, das Fahrzeug überbeansprucht oder motorsportlich
eingesetzt worden ist, das Fahrzeug außerhalb unserer Werkstätten unsachgemäß
gepflegt, gewartet oder Instand gesetzt worden ist, in oder an das Fahrzeug
Teile an oder eingebaut worden sind, deren Verwendung von uns nicht genehmigt
oder das Fahrzeug in einer von uns nicht genehmigten Weise verändert worden
ist. Natürlicher Verschleiß ist von der Gewährleistung ausgeschlossen.
§ 8. Eigentumsvorbehalt
Der Kaufgegenstand bleibt auch im eingebauten Zustand bis zur vollständigen
Bezahlung aller uns zustehenden Forderungen einschließlich aller Kosten unser
Eigentum. Solange unser Eigentumsvorbehalt besteht, ist jede Veränderung zu
unserem Nachteil, Veräußerung, Verpfändung, Sicherungsübereignung oder
anderweitige Überlassung des Kaufgegenstandes an Dritte ohne unsere schriftliche
Zustimmung unzulässig. Während der Dauer des Eigentumsvorbehaltes hat der
Käufer die gelieferten Gegenstände sorgfältig zu verwahren und in einwandfreiem
Zustand zu erhalten, er hat sie ferner ausreichend zu versichern und die Rechte
aus dem Versicherungsvertrag auf uns zu übertragen. Kommt der Käufer dieser
Verpflichtung nicht nach, können wir die Versicherung auf Kosten des Käufers
abschließen und den Käufer mit den Kosten belasten. Werden die gelieferten oder
im Fahrzeug verbauten Gegenstände vernichtet, beschädigt oder gepfändet, so ist
uns dies unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Bei Zugriffen von Dritten,
insbesondere einer Pfändung, hat uns der Käufer sofort schriftlich zu
informieren und den Dritten auf unser Eigentumsvorbehalt hinzuweisen. Ebenso
ist uns jede Änderung der Anschrift des Käufers oder des Standortes der
gelieferten oder verbauten Gegenstände unverzüglich mitzuteilen. Alle durch die
Geltendmachung unseres Eigentumsrechtes entstehenden Kosten gehen zu Lasten des
Käufers.
§ 9. Zahlungsbedingungen
Der Rechnungsbetrag ist sofort nach Erhalt ohne Abzug fällig. Die Zahlung hat
ohne jeden Abzug in bar, mit Bank, Scheck oder bankbestätigtem Scheck bei
Übergabe des Kaufgegenstandes, bei Überweisungen nach spätestens 8 Werktagen,
zu erfolgen. Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von
2% über dem Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen.
§ 10. Zurückbehaltungsrecht
An jedem Gegenstand, der aufgrund des Auftrages in unseren Besitz gelangt ist,
steht uns wegen aller, auch anderweitiger Forderungen aus der
Geschäftsverbindung ein Zurückbehaltungs- und Pfandrecht zu. Wir sind zur
Pfandverwertung im Wege des freihändigen Verkaufs berechtigt. Für die
Pfandverkaufsandrohung genügt die Absendung einer schriftlichen Benachrichtigung
an die letzte uns bekannte Anschrift des Auftraggebers.
§ 11. Kostenvoranschläge
Kostenvoranschläge sind nur dann verbindlich, wenn sie schriftlich abgegeben
und als verbindlich bezeichnet werden. Sollte bei der Instandsetzung oder
Bearbeitung die Durchführung zusätzlicher Arbeiten notwendig sein, kann der
Umfang der Arbeiten bei einem Gesamtwert bis zu 250,00 € um 20% und über 250,00
€ um 15% ohne Rückfragen überschritten werden.
§ 12. Unterlagen
Zeichnungen, Schaltpläne, Bauteile, Software oder dergleichen bleiben unser
Eigentum und dürfen ohne unsere schriftliche Genehmigung weder anderweitig
genutzt noch Firmen oder Personen zugänglich gemacht werden, die auf dem
gleichen oder ähnlichen Arbeitsgebiet tätig sind wie wir.
§ 13. Werbung
Wir sind berechtigt in Wort und Bild die Verwendung des Kaufgegenstandes für
die vom Käufer hergestellten Erzeugnisse zu veröffentlichen. In unserem Namen
darf nur nach schriftlicher Genehmigung mit Wort oder Bildmaterial geworben
werden.
§ 14. Widerrufsrecht
Widerrufsbelehrung gemäß § 355 Abs. 2 BGB
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von
Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) oder durch Rücksendung der Sache
widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung. Zur
Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder
der Sache. Der Widerruf ist zu richten an:
Turboperformance GmbH & Co. KG, Fliederweg 6, 93161 Sinzing,
Telefon : 0941/59935445, Telefax : 0941/3077372,
E-Mail : info@turboperformance.de
Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen
zurückzugewähren und gegebenenfalls gezogene Nutzungen herauszugeben. Können
Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in
verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit gegebenenfalls
Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die
Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung - wie Sie Ihnen etwa
im Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist. Im Übrigen können
Sie die Wertersatzpflicht vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie Ihr Eigentum
in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt.
Paketversandfähige Sachen sind zurückzusenden. Sie haben die Kosten der
Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und
wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40,- € nicht
übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des
Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte
Teilzahlung erbracht haben. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie
kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt.
Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen Sie innerhalb von 30 Tagen
nach Absendung Ihrer Widerrufserklärung erfüllen.
Ausnahmen
Soweit nicht ein anderes bestimmt ist, besteht das Widerrufsrecht nicht bei
Verträgen
1. zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden
oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind oder die auf
Grund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind oder
schnell verderben können oder deren Verfalldatum überschritten würde,
2. zur Lieferung von Audio- oder Videoaufzeichnungen oder von Software, sofern
die gelieferten Datenträger vom Verbraucher entsiegelt worden sind.
§ 15. Erfüllungsort
für unsere Produkte ist der Hauptsitz unseres Unternehmens in 93161 Sinzing bei
Regensburg
§ 16. Gerichtsstand
ist für sämtliche gegenwärtige und zukünftige Ansprüche aus der
Geschäftsverbindung mit Vollkaufleuten einschließlich Wechsel und
Scheckforderungen das Amtsgericht in Regensburg.
§ 17. Salvatorische Klausel
Ist oder wird einer dieser Bestimmungen ganz oder teilweise rechtsunwirksam, so
werden die übrigen Bestimmungen davon nicht berührt.
Die betroffene Bestimmung ist so auszulegen, wie sie in rechtswirksamer Weise
dem Willen der Parteien nächsten kommen würde.



